Änderung Selbstüberwachungsverordnung kommunal
Neben kleinen redaktionellen Änderungen wird der Mindestumfang der Selbstüberwachung kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen in Anlage 1 erneuert.
Die Änderungen treten am 19.01.2018 in Kraft.

Neben kleinen redaktionellen Änderungen wird der Mindestumfang der Selbstüberwachung kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen in Anlage 1 erneuert.
Die Änderungen treten am 19.01.2018 in Kraft.
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