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Anlagensicherheit

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Gefahrenanalyse über Sicherheitsmanagementsystem.

Leistungen aus einer Hand.

Anlagen mit einem erhöhten Gefahrenpotential unterliegen der 12. BImSchV Störfallverordnung. Betreiber sind verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu verhindern und deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Hier beraten wir umfassend: von Gefahrenanalyse über Sicherheitsmanagementsystem bis hin zum Sicherheitsbericht.

Überprüfung von Anlagen nach TRAS 320

Laut der 2015 in Kraft getretenen TRAS 320 sind Betriebe, die der Störfall-Verordnung unterliegen, gegen Wind-, Schnee- und Eislasten zu sichern, die statistisch gesehen alle 100 Jahre auftreten. Ebenfalls müssen Vorkehrungen gegen Schwingungen und den Aufprall von Gegenständen bei Sturm getroffen werden. Wir überprüfen Ihre Anlage und unterstützen Sie bei der Planung der notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit.

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Sie haben Fragen zum Thema Industriebau und technischer Umweltschutz? Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten, erfahrenen Partner für die Planung und Entwicklung Ihres Bauprojekts? Benötigen Sie ein Gutachten oder Unterstützung bei einem komplexen Genehmigungsverfahren? Dann sprechen Sie uns gerne an!

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