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Neues aus dem BImSch-Recht: Was sich 2026 ändert

Neues aus dem BImSch-Recht: Was sich 2026 ändert

Die Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED) in deutsches Recht nimmt Fahrt auf. Seit der Veröffentlichung der Entwürfe zum Mantelgesetz und zur Mantelverordnung ist klar: Bis zum 1. Juli 2026 müssen die neuen europäischen Vorgaben national verankert sein und das bringt für viele Anlagenbetreiber spürbare Veränderungen.

Was ist derzeit gesichert und was nicht?

Die Änderungen befinden sich aktuell noch im Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren. Daher ist zwischen bereits feststehenden Vorgaben und noch offenen politischen Entscheidungen zu unterscheiden.

Gesichert ist:

  • Die EU-Richtlinie ist beschlossen und in Kraft.
  • Die deutsche Umsetzungsfrist ist mit dem 1. Juli 2026 vorgegeben.
  • Es liegen konkrete deutsche Entwürfe für das erforderliche Gesetz und die Verordnung vor.
  • Die Themen befinden sich im parlamentarischen Verfahren und werden im Bundestag sowie Bundesrat beraten.

Offen bzw. politisch umkämpft ist:

  • Wie die deutsche Umsetzung im Detail am Ende ausgestaltet wird.
  • Ob einzelne zusätzliche Pflichten noch angepasst, abgeschwächt oder gestrichen werden.
  • Ob bestimmte Regelungen stärker an einer 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben ausgerichtet werden.
  • Ob politische Forderungen nach einem Moratorium oder einer Aussetzung Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Anhang 1 der 4. BImSchV wird grundlegend überarbeitet:

  • Die Schwellenwerte der Nr. 1 (u. a. Energieerzeugung) werden teilweise angehoben und einige Anlagen werden dadurch künftig genehmigungsfrei.
  • In den Bereichen Nr. 4 (chemische Industrie), Nr. 7 (Metallindustrie) und Nr. 8 (Abfall- und Kreislaufwirtschaft) ändern sich zahlreiche Einstufungen und Beschreibungen von Anlagentypen.
  • Für bestimmte Anlagentypen ist künftig das vereinfachte Genehmigungsverfahren statt eines förmlichen Verfahrens möglich.
  • Neue Anlagenarten fallen in den Anwendungsbereich, z. B. Batterieherstellung in Gigafactories, Pyrolyse, Schmiedepressen und Textilveredelung.
  • Die Zahl der Anlagentypen in Anhang 1 sinkt insgesamt von rund 330 auf 250

Mantelgesetz und geplante 45. BImSchV:

  • Stärkerer Fokus auf Dekarbonisierung und Ressourceneffizienz.
  • Verbindliche Umweltmanagementsysteme für IED-Anlagen sowie Transformationspläne bis 2030.
  • Genehmigungsbescheide sollen künftig kostenlos online zugänglich sein, wodurch der Zugang zu Umweltinformationen erleichtert wird.

Änderungen im Wasserrecht und bei der UVP:

  • Zur Umsetzung der IED im Wasserrecht werden unter anderem Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserverordnung angepasst.
  • Im UVPG (Anlage 1) werden Schwellenwerte geändert, wodurch die Zahl der UVP- und UVP-Vorprüfungen künftig sinken kann.
  • Beispiel: Bei den 1er-Nummern steigen die Mengenschwellen (MW), in den 8er-Nummern (z. B. Nr. 8.9 – Lagerung von Abfällen) werden Kapazitäten und Bezüge zum Kreislaufwirtschaftsrecht neu gefasst.
  • Bestimmte Vorhaben, z. B. Nr. 1.11 (Biogasanlagen) und einzelne 8er-Nummern, könnten künftig aus der UVP-Pflicht herausfallen.

Weitere BImSch-Änderungen:

  • In der 11. BImSchV ist unter anderem geregelt, dass für das Kalenderjahr 2024 ausnahmsweise keine Emissionserklärung abzugeben ist.

Was bedeutet das für Anlagenbetreiber?

Die Änderungen betreffen insbesondere:

  • die Frage, ob und ab wann Anlagen genehmigungsbedürftig sind,
  • die Art des Genehmigungsverfahrens (förmliches oder vereinfachtes Verfahren),
  • die Pflicht zur Einführung von Umweltmanagementsystemen und zur strategischen Planung bis 2030,
  • sowie die Prüf- und Dokumentationspflichten im Wasser- und UVP-Recht.

Ob Ihre konkrete Anlage künftig vereinfacht genehmigt werden kann, ob geänderte Schwellenwerte greifen oder neue Managementpflichten auf Sie zukommen, lässt sich nur im Einzelfall bewerten.

Wir bei Ramm Ingenieur GmbH unterstützen Sie dabei, die Änderungen im BImSch-, Wasser- und UVP-Recht für Ihre Anlagen richtig einzuordnen, von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Anpassung von Genehmigungen und Managementsystemen.

Wenn Sie prüfen möchten, wie sich die neuen Regelungen auf Ihr Unternehmen auswirken, sprechen Sie uns gerne an.

Quellen:

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1157336

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1095062

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/entwurf-eines-gesetzes-und-einer-verordnung-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2024-1785-zur-aenderung-der-richtlinie-2010-75-eu-ueber-industrieemissionen-2026

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