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Energieeffizient durch die Änderung der energetischen Gebäudeförderung für die Industrie

Energieeffizient durch die Änderung der energetischen Gebäudeförderung für die Industrie

Egal ob in der Arbeit oder im Privatleben, der Umweltschutz betrifft uns alle und es ist unabdingbar, energieeffizient zu arbeiten. So hat sich Deutschland ehrgeizige Ziele gesetzt und mit dem Klimaschutzprogramm 2030 einen Fahrplan geschaffen, um diese auch verpflichtend einzuhalten. Eines der Kernelemente dieses Programms bildet die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), welche seit Anfang dieses Jahres stufenweise eingeführt wird, und eine Neustrukturierung der energetischen Gebäudeförderung hervorruft. Doch was bedeutet diese Umstellung für Sie als Betreiber?

Es winken Zuschüsse

Seit dem 1. Januar 2021 wird die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) schrittweise eingeführt, um die Antragsstellung für Fördergelder zu vereinfachen und somit die Attraktivität von energieeffizientem Bauen zu steigern. Den Anfang macht dabei die Vergabe von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) durch die BAFA.
Bis zum 30. Juni 2021 sollen die bisher zehn Teilprogramme weitestgehend in nur drei Teilprogramme zusammengeführt werden.

Bei diesen handelt es sich um:

  • BEG WG: Sanierung und Neubau von Wohngebäuden
  • BEG NWG: Sanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden
  • BEG EM: Einzelmaßnahmen an (Nicht-)Wohngebäuden

Mit der Zusammenführung der Programme sollen die Aufgabenbereiche klarer verteilt werden. So soll sich die KfW ab dem 1. Juli 2021 um die Kreditvarianten der drei Programme, wie auch übergangsweise um die Zuschüsse für BEG NW und BEG NWG kümmern. Abschließend sollen die Zuständigkeiten der Zuschüsse für BEG NW und BEG NWG am 1. Januar 2023 von der KfW an das BAFA übertragen werden.

Ziel ist die Steigerung der Adressatenfreundlichkeit und eine Vereinfachung des Antragsverfahrens. Ein Antrag um Förderangebote in Anspruch nehmen zu können, wird bei nur einem Förderinstitut notwendig.

Welche Änderungen ergeben sich für Nichtwohngebäude?

Der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 wird sowohl für Neubaumaßnahmen, als auch die Sanierung von Nichtwohngebäuden eingeführt. Es entfallen jedoch die Förderungsmöglichkeiten für Neubauten welche nur die Anforderungen an das Effizienzhaus 70 erfüllen. Die Anforderungen an Effizienzhäuser bleiben unverändert, erfolgen aber ausschließlich nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Ebenfalls werden die Förderungen für Baubegleitung (bis zu 50 %) und für Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikaten eingeführt. Dies umfasst bei Nichtwohngebäuden sowohl den Neubau als auch die Sanierung. Zudem wird die bisher optionale Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend.

Ihr Betrieb ist sanierungsbedürftig oder Sie planen einen Neubau? Gerne prüfen wir für sie die Förderungsmöglichkeiten Ihres Projekts nach BEG und erstellen auf dieser Basis für Sie eine energieeffiziente zukunftsfähige Planung. Kontaktieren Sie uns – ob per Email, telefonisch oder über Xing und LinkedIn.

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