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Nachhaltigkeitsberichtserstattung: Erweiterung der Pflicht für Unternehmen

Nachhaltigkeitsberichtserstattung: Erweiterung der Pflicht für Unternehmen

Bislang waren nur Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erweitert diese Berichtspflicht zukünftig auf große Unternehmen, sowie auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind.

Ziel der CSRD ist es, bestehende Lücken in den Berichtsvorschriften zu schließen. Insgesamt soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet werden. Es wird angestrebt, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen hinsichtlich nachhaltiger Aspekte zu stärken. Erstmals werden so verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene eingeführt.

Nachhaltigkeitsberichtserstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Zu den zentralen Neuerungen der CSRD gehören:

  • Erweiterte und vereinheitlichte Berichtspflicht: Erste Entwürfe der Standards wurden durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet.
  • Doppelte Wesentlichkeit: Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf Unternehmen werden ebenso betrachtet, wie die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt.
  • Externe Prüfung: Diese wird gemäß noch festzulegender Standards eingeführt. Hierbei wird die Prüfungstiefe schrittweise erweitert, von begrenzter Sicherheit hin zu hinreichender Sicherheit.
  • Bestandteil des Lageberichts: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird verpflichtend zu einem Teil des Lageberichts.
  • Einheitliches elektronisches Berichtsformat: Das European Single Electronic Format (ESEF) wird eingeführt.

Umsetzung im nationalen Recht bis Mitte 2024

Die Änderungsvorschläge der CSRD wurden am 21. Juni 2022 angenommen und am 16. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinie trat am 5. Januar 2023 in Kraft und muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Diese Neuerungen der CSRD sind ein wichtiger Schritt, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten europäischer Unternehmen zu verbessern und die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in ihre Geschäftspraktiken zu fördern.

Wenn auch Sie von der Berichtspflicht betroffen sind, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite oder erarbeiten für Sie einen Bericht nach den Vorgaben des Gesetzgebers. Auch bei anderen Fragen zum Thema Nachhaltigkeitsberichtserstattung helfen wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns – ob per Email, telefonisch oder über Xing und LinkedIn.

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